Bedarfsermittlung beim LWL
Mit der Bedarfsermittlung wird der individuelle Teilhabebedarf eines Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung erfasst.
Sie ist der Schlüssel zur Bewilligung zielgerichteter und geeigneter Leistungen zur Teilhabe. Im Mittelpunkt steht dabei die leistungsberechtigte Person mit ihren Wünschen, Vorstellungen und Zielen. Die Ergebnisse werden im Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) dokumentiert.
Informationen zum Bedarfsermittlungsgespäch
Die leistungsberechtigte Person sowie bei Minderjährigen die Personensorgeberechtigten erhalten eine Einladung zum Bedarfsermittlungsgespräch, das in der Regel persönlich geführt wird. An dem Gespräch kann neben der leistungsberechtigten Person auch eine Person des Vertrauens teilnehmen.
Bei dem Gespräch wird gemeinsam über den individuellen Teilhabebedarf gesprochen. Die leistungsberechtigte Person kann dafür ihre aktuelle Lebenssituation beschreiben sowie Wünsche und Ziele äußern. Dabei werden fördernde und hindernde Faktoren im Lebensumfeld betrachtet. Eine Person des Vertrauens kann die leistungsberechtigte Person begleiten, unterstützen und deren Beschreibungen ergänzen. Hat die leistungsberechtigte Person eine Vertretung (Rechtliche Betreuung im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise, Personensorgeberechtigte für ihre minderjährigen Kinder oder Bevollmächtigte) kann diese begleiten und unterstützen oder auch stellvertretend tätig werden. Zur Vorbereitung auf das Gespräch sollte der Fragebogen „Persönliche Sicht“ ausgefüllt werden.
Nach diesem gemeinsamen Bedarfsermittlungsgespräch trifft die zuständige Person beim LWL eine fachliche Entscheidung über die Leistung, die bewilligt wird.
BEI_NRW – Das BedarfsErmittlungsInstrument für NRW
BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Es wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens bei der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung genutzt. Das BEI_NRW dient dabei als Gesprächsleitfaden. Die Beratung der leistungsberechtigten Person kann im BEI_NRW ebenso dokumentiert werden, wie die ermittelten Teilhabebedarfe, vereinbarten Ziele und Maßnahmen.
Das BEI_NRW wurde gemeinsam von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) entwickelt. Es wird im webbasierten Datenverarbeitungsverfahren PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe) zur Verfügung gestellt.
Personenzentrierung und Partizipation
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. An die Stelle der Fürsorge trat das Prinzip der Selbstbestimmung. Leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene gestalten nun die Bedarfsermittlung und Leistungserbringung aktiv mit. Die persönliche Sichtweise des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen mit seinen individuellen Bedarfen, Wünschen und Zielen bildet somit den Ausgangspunkt des Bedarfsermittlungsgespräches. Während des Gesprächs kann im BEI_NRW all das dokumentiert werden, was die leistungsberechtigte Person oder ihre Vertretung ansprechen möchte.
Ziel- und Wirkungsorientierung
Im BEI_NRW wird die Bedarfsermittlung an den Leitzielen ausgerichtet. Sie können für mehrere Lebensbereiche Bedeutung haben.
Neben dem/n Leitziel/en ist es notwendig, ein oder mehrere konkrete Handlungsziele zu vereinbaren. Dies dient der gesetzlich geforderten Wirkungskontrolle als Voraussetzung für die weiteren Fortschreibungen des Gesamtplans.
Orientierung an der ICF
BEI_NRW orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Die ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Beschreibung gesundheitsrelevanter Aspekte von Menschen. Die ICF-Children and Youth (ICF-CY) ist eine abgeleitete Version für Kinder und Jugendliche. In der ICF und der ICF-CY wird Behinderung als Teilhabebeeinträchtigung beschrieben, die aus den Wechselwirkungen zwischen einer Person mit gesundheitlichen Problemen und ihrer Umwelt entsteht.
Im BEI_NRW werden die erhaltenen Informationen aus dem Bedarfsermittlungsgespräch einschließlich der Barrieren, Ressourcen und Förderfaktoren strukturiert erfasst. Dies geschieht entlang der neun Kapitel (Lebensbereiche), die in der ICF genannt werden: Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, Häusliches Leben, Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, Bedeutende Lebensbereiche und Gemeinschafts-, soziales- und staatsbürgerliches Leben.
Gesetzlicher Hintergrund
2006: Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Ab 2016: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in vier Reformschritten
Ab 2016: Neufassung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Einführung BEI_NRW beim LWL
2018 bis 2022: Einführung von BEI_NRW für den Bereich Soziale Teilhabe für Erwachsene
Ab 2019: schrittweise Einführung von BEI_NRW für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben
Ab 2020: schrittweise Einführung von BEI_NRW KiJu für den Bereich Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Hier wird das BEI_NRW genutzt
Soziale Teilhabe für Erwachsene
Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Teilhabe am Arbeitsleben
Soziale Teilhabe für Erwachsene
Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe informiert über die Bedarfsermittlung mit BEI_NRW für den Teilhabebereich Soziale Teilhabe (Schwerpunkt Wohnen).