Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Mit diesen Leistungen unterstützt der LWL Menschen mit Behinderungen beim Wohnen und im Alltag.
Wohnassistenz
Im Rahmen notwendiger Wohnassistenz erhalten Menschen mit Behinderungen eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung, um in ihrer eigenen Wohnung, in einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform leben zu können.
Wohnraum
Leistungen für Wohnraum sind Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln sind sie fest installiert und können bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Mobilität
Leistungen zur Mobilität erhalten Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.
Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten
Es werden meist gruppenweise Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (z. B. Kochen, Orientierung). Dazu gehören auch die dauerhafte Gestaltung des Tages außerhalb des Wohnraumes und das Erlernen etwa der Punktschrift für blinde Menschen.
Förderung der Verständigung
Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst, welche Hilfen Sie benötigen. Sie wählen selber die Menschen oder Dienste aus, die Ihnen helfen. Sie übernehmen die Verantwortung und schließen Verträge - Sie können Ihr Leben selbst gestalten.
Tagesstätten
Die Tagesstätte ist ein niedrigschwelliges tagesstrukturierendes Angebot für Erwachsene mit einer psychischen Behinderung.
Elternassistenz
Ziel der Elternassistenz ist, Eltern mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Kindern eine möglichst selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags zu ermöglichen.
Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen, wie ihn Menschen ohne Behinderungen haben.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Mit diesen Angeboten unterstützt der LWL Menschen mit Behinderungen im Beruf.
Unterstützung bei Beschäftigung
Wir bieten vielfältige Förderungen für schwerbehinderte Beschäftige sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Zudem beraten wir in Sachen Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement.
Beratungsangebote
Zusammen mit den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts und weiteren Partnern bieten wir vielfältige Hilfestellungen an, um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen und vorhandene Arbeitsplätze zu sichern.
Einstellung
Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist wichtig für jeden Menschen. Die Berufliche Eingliederung ermöglicht eine eigenständige Lebensführung zu erhalten oder zu entwickeln. Wir unterstützen Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen dabei!
Werkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben das Ziel, Menschen mit Behinderung schrittweise in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderung
Mit diesen Leistungen unterstützt der LWL Menschen mit Seh- und Hörbehinderung.
Blindengeld
Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Gehörlosengeld
Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Leistungen der Sozialen Entschädigung
Mit diesen Leistungen unterstützt der LWL Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Kriegsbeschädigte, Zivildienstbeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR. Außerdem werden Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz entschädigt.
Schnelle Hilfen
Beim LWL arbeitet ein Team von Fallkoordinator:innen. Sie beraten und klären, welche Unterstützung der Mensch, der Opfer einer Gewalttat geworden ist, benötigt. Die schnellen Hilfen umfassen außerdem Hilfe in Traumaambulanzen und ein Beratungstelefon.
Heil- und Krankenbehandlung
Geschädigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Heilbehandlung ihrer anerkannten Schädigungsfolgen. Die Heil- und Krankenbehandlung umfasst verschiedene Geld- und Sachleistungen.
Fürsorgeleistungen
Die Fürsorgeleistungen ergänzen die finanziellen Leistungen um besondere Hilfen im Einzelfall. Sie bieten Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen.
Erstattung von Verdienstausfällen
Der LWL entschädigt bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot sowie bei Verdienstausfällen, die durch ein Betreuungserfordernis entstanden sind.
Leistungen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
Der LWL unterstützt Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen verbunden sind.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Mittel, um Probleme der Lebensgestaltung, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.
Housing First
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert den Neubau, Erwerb und die Vermietung von Wohnraum an Menschen in Wohnungslosigkeit.